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Kfz-Versicherung
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Allgemeines
1. AV-Nummer
Bitte tragen Sie Ihre persönliche sechsstellige Vermittlernummer bei der Bayerischen ein. Sollten Sie über einen Pool angebunden sein, verwenden Sie bitte die Hauptnummer des Pools.
 
 
Bitte tragen Sie Ihre persönliche sechsstellige Vermittlernummer bei der Bayerischen ein. Sollten Sie über einen Pool angebunden sein, verwenden Sie bitte die Hauptnummer des Pools.
Koop-Kennzeichen
Kooperationspartner-Kennzeichen
 
Versicherungsbeginn und -dauer
Vers.-beginn
0:00 Uhr
Vers.-ablauf
Versicherungsablauf 1 Jahr nach dem Versicherungsbeginn (abweichende Hauptfälligkeit).
0:00 Uhr
Tarif
Stand 01.10.2024
 
Generation
TG18
 
Berechnung gültig bis
 
 
Saisonzulassung
nein
1|0=nein|1=ja
 
abweichender Halter
Eingabe erforderlich
1|-1=|0=nein|1=sonstige|2=partner|3=kind des vn oder partners|4=firma / geschäftsführer|5=leasinggeber
 
Art des Antrags
Antragsart
Neuantrag mit Vorversicherung nicht bei der Bayerischen
2|-1=|0=neuantrag mit vorversicherung nicht bei der bayerischen|1=neuantrag ohne vorversicherung|2=zweitwagen|5=drittwagen|3=fahrzeugwechsel, altes fzg. bei der bayerischen|4=tarif-/vertragsänderung
Bei der Art des Antrags wird unterschieden zwischen:
  • Neuantrag mit Vorversicherung nicht bei der Bayerischen

    Für den Versicherungsnehmer oder eine andere Person besteht oder bestand eine Vorversicherung bei einem anderen Versicherer. Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) soll auf den neuen Vertrag übernommen werden.

  • Neuantrag ohne Vorversicherung

    Für den Versicherungsnehmer besteht oder bestand keine Vorversicherung. Es kann kein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) übernommen werden.

  • Zweitwagen

    Für den Versicherungsnehmer besteht bereits eine Versicherung für einen PKW bei der Bayerischen bzw. sie kommt zum nächstmöglichen Termin zur Bayerischen.

  • Drittwagen

    Für den Versicherungsnehmer besteht bereits eine Versicherung für zwei PKW bei der Bayerischen bzw. sie kommen zum nächstmöglichen Termin zur Bayerischen. In diesem Fall wird der dritte PKW in die gleiche SF-Klasse eingestuft wie das schlechtere der beiden anderen Fahrzeuge.

  • Fahrzeugwechsel

    Für den Versicherungsnehmer bestand oder besteht eine Vorversicherung bei der Bayerischen. Das neue Fahrzeug ersetzt das abgemeldete alte Fahrzeug.

  • Tarif-/ Vertragsänderung

    Der Vertrag für das bereits versicherte Fahrzeug soll z.B. auf den neuen Tarif umgestellt werden. Auch Deckungsein-/ -ausschlüsse und Änderungen der Tarifmerkmale wie jährliche Fahrleistung sind hier möglich.

Grund SFR-Anfrage
Neuantrag mit VV (gleicher VN) nicht bei der Bayerischen
2|-1=|1=neuantrag mit vv (gleicher vn) nicht bei der bayerischen|2=zweitwagen (erstwagen kommt nicht zur bayerischen)|3=anderes fahrzeug|4=weiteres fahrzeug|5=neuantrag mit vv anderer vn
 
Fahrzeug bei Vorversicherung
Identisches Fahrzeug (Versichererwechsel)
2|-1=|1=identisches fahrzeug (versichererwechsel)|4=anderes fahrzeug (fahrzeugwechsel)
 
Vertragsdauer des Vorvertrages
bis zu einem Jahr
1|0=bis zu einem jahr|1=mehr als ein jahr|3=mehr als 3 jahre|5=mehr als 5 jahre
 
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
eVB-Art
Übermittlung (Versichererwechsel)

Das Verfahren zur elektronischen Versicherungsbestätigung unterscheidet zwischen der eVB zum Abruf und der eVB zur Übermittlung.

Die eVB zum Abruf wird in den Fällen benötigt, in denen der Halter (oder ein bevollmächtigter Vertreter) persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss. Dies ist also bei An-/Ummeldungen oder beim Halterwechsel der Fall.

Die eVB zum Abruf wird über die bekannte, 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombination identifiziert.

Die eVB zur Übermittlung findet beim Versichererwechsel (gleiches Fahrzeug) Anwendung und ersetzt den Versand von Versicherungsbestätigungskarten an die Zulassungsbehörde.

Die eVB zur Übermittlung wird automatisch im Rahmen der Policierung von der Bayerischen an die Zulassungsbehörde geschickt. In diesem Fall müssen Sie lediglich den entsprechenden eVB-Typ auswählen und den Antrag möglichst zeitnah elektronisch an die Bayerische übermitteln. Alles Weitere wird dann durch die Bayerische veranlasst.

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